Wespen und Hornissen

Wespen & Hornissen

Bienen & Hummeln vs. Wespen & Hornissen

Wir lieben die Natur, freuen uns über unseren gemütlichen Balkon oder über die Terrasse mit Blick über den eigenen Garten. Wir pflanzen bienenfreundliche Blumen, Stauden, Sträucher und Bäumen an, weil wir etwas für die Natur tun wollen.

Wir haben die Natur gesucht!
Dann dürfen wir uns auch nicht wundern, 
wenn die Natur uns besucht!

Aber was tun, wenn sich die Insekten an der „falschen“ Stelle niederlassen und man nicht weiß, wie man damit umgehen soll?

Wenn es um einen Bienenschwarm geht, denkt man sofort - und zu Recht - an den nächstgelegenen Imkerverein. Dort wird man sicherlich einen kompetenten Ansprechpartner und meistens auch Hilfe erhalten. 

Wenn es um Hummeln geht, weiß man im Allgemeinen bereits, dass diese possierlichen Plüschtiere völlig harmlos sind, nicht stören und - genau wie Bienen - unsere Blüten bestäuben. Über eine Anfrage im Imkerverein wird gar nicht erst nachgedacht.

Wenn es aber um Wespen und Hornissen geht und das auch noch in unmittelbarer Nähe, ist oft Schluss mit Lustig. So dicht wollte man die Natur dann eigentlich doch nicht haben. Nein, man möchte nicht abtöten, schließlich liebt man doch die Natur… ABER das Getier muss weg… HILFE wird benötigt und das möglichst zügig! Also gleich! Besser vorgestern!

Wenn es um Wespen-/Hornissenalarm geht, denkt man auch sofort, an den nächstgelegenen Imkerverein. Zu Recht?

Für die Antwort darauf (Ja und Nein) sollte man sich zunächst mit dem Rechtlichen auseinandersetzen:

Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen sind wild lebende „Hautflügler“, die grundsätzlich alle per Gesetz als schutzwürdige „Wildtiere“ eingestuft werden. 

1. Bundesnaturschutzgesetz

Alle Wildtiere sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz wie folgt geschützt:

§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
(1) Es ist verboten,
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände
    niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

2. Bundesartenschutz (Besonders geschützte Arten)
Nach der Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1 gehören
- alle heimischen Bienen und Hummeln (Apoidea spp.)
- alle heimischen Kreiselwespen (Bembis spp.)
- alle heimischen Knopfhornwespen (Cimbex spp)
- und die heimische Hornisse (Vespa Crabro)
zu den besonders geschützten Arten gem. § 1 Satz 1 Bundesartenschutzverordnung.

3. Bundesartenschutz (Streng geschützte Arten)
Diese höchste Stufe (auch Anlage 1) ist für Bienen, Hummeln, Wespen, Hornissen derzeit nicht relevant.


4. Bußgeldkatalog
Daraus folgt, dass Hornissen, Kreisel- und Knopfhornwespen bereits den Status „besonders geschützte Art“ erhalten haben, während alle übrigen Wespen „lediglich“ als schutzwürdige Wildtiere eingestuft werden. Gleichwohl bleibt es dabei: Alle heimischen Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen stehen unter (Bundes-)Naturschutz. Wildtiere fangen, verletzen, töten oder deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu zerstören kann mit sehr empfindlichen Geldbußen geahndet werden. 

*) Für Honigbienen gelten noch weitere Gesetze/Verordnungen, sodass ein Honigbienenschwarm durch Imker/innen praktisch überall eingefangen werden dürfen. In einem solchen Fall haben Imker/innen sogar ein Grundstücksbegehungsrecht, wie es ansonsten nur der Polizei erlaubt wäre.

Wobei der Imkerverein helfen kann
(Nutzen Sie bitte dafür das Kontaktformular auf unserer Internetseite!)
Nach dieser langweiligen aber notwendigen Ausschweifung wieder zurück zum Hilferuf:

Wespen- / Hornissenalarm !
Was kann der Imkerverein für Sie tun?

Wir können Sie beratend unterstützen. Wespen und Hornissen sind wertvolle Nützlinge und es ist ein Erlebnis, deren Wirken beobachten zu können. Sie sind einjährig, d. h., der Spuk ist schnell vorbei, denn es überwintern nur die Königinnen. Bis deren Nestbau bemerkt wird, ist das Kalenderjahr bereits fortgeschritten, es bleibt also nicht mehr viel Zeit. Wie kann man diese Zeitspanne überbrücken?

Durch Zusendung von Fotos (Insekt, Brutnest), genaue Angaben zur Lage des Nestbaus etc. kann man durchaus schon herausfinden, um welche Art es sich handelt und was deren Besonderheiten sind. 

Beispielsweise kann durch das Umlenken von Flugrichtungen schon sehr viel bewirkt werden. Oder vielleicht können Sie sich damit abfinden, Ihre Gartengeräte mal für eine Übergangszeit von 3 - 5 Monaten aus dem Schuppen heraus zu holen und anderweitig unterzustellen.

Auch beim Bau eines Hornissennestes muss keine Panik ausbrechen. Unter einem Hornissennest wird sich sehr viel Dreck sammeln. Aber wenn man das weiß, kann man mit Holzplatten, Folien oder Zeitungspapier vorsorgen. Hornissen sind friedliche Tiere und für uns ist das eine wunderbare Gelegenheit zur Beobachtung. Dass sieben Hornissenstiche ein Pferd töten, ist reiner Aberglaube, es sei denn, das Pferd ist Allergiker. Hornissenstiche sind in etwa mit Wespen- oder Bienenstiche vergleichbar - für Allergiker hingegen kann leider schon ein Stich (egal von welcher Art) für einen Allergieschock reichen. Übrigens: Nicht jede Nestgründung gelingt. Genau genommen steht jede Nestgründung schon alleine wegen der Artgenossinnen schwer auf der Kippe, denn gute Nistplätze sind rar und die Hornissenköniginnen konkurrieren miteinander. Es startet im Mai und kann schon Mitte Juni vorbei sein, weil die Nestgründerin im Laufe der Zeit gegen fünf Konkurrentinnen zum Gefecht antreten musste und durch Schwäche oder Verletzungen selbst stirbt.


Wobei der Imkerverein nicht helfen kann
Sie haben oben in der Ausführung zum Bundesnaturschutzgesetz den Begriff „vernünftigen Grund“ gelesen. Ob ein vernünftiger Grund vorliegt, können Sie bei der „Unteren Naturschutzbehörde“ erfragen. Dort werden Sie auch Auskunft erhalten, welche weiteren Möglichkeiten Sie im Falle der Abtötungsnotwendigkeit oder einer Umsiedlung haben.


Für Anfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer Internetseite!

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